In vielen Fällen lässt sich die Zahlung einer Abfindung aber nur dadurch erreichen, dass man mit dem Arbeitgeber Verhandlungen führt. Das Führen von Verhandlungen über eine Abfindung kann insbesondere in den folgenden Situationen Sinn machen:
- der Arbeitgeber hat bereits eine Kündigung ausgesprochen
- der Arbeitgeber hat eine Kündigung in Aussicht gestellt
- der Arbeitgeber hat eine Abmahnung ausgesprochen
- der Arbeitgeber hat in irgendeiner Form den Wunsch geäußert, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen
- der Arbeitgeber hat bereits den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten
- der Arbeitnehmer befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis und es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung
Was wir für Sie tun können:
Haben Sie den Wunsch, gegen Zahlung einer Abfindung aus Ihrem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, haben wir folgende Möglichkeiten:
- Wir können prüfen, ob Sie bereits einen (einklagbaren) Anspruch auf eine Abfindung haben
- Wir können prüfen, ob in Ihrer Situation die Chance besteht, eine Abfindung auszuhandeln
- Wir können Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung führen
- Wir können Ihren Abfindungsanspruch außergerichtlich und gerichtlich geltend machen
Ihre Vorteile bei uns:
- spezialisiert auf Arbeitsrecht
- langjährige Erfahrung
- schneller Termin für eine kostenlose Erstberatung
- Kostentransparenz
- Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung