Sie haben eine Kündigung erhalten?

Das wichtigste in Kürze.

Aus Sicht des Arbeitnehmers sind folgende Aspekte in Erfahrung zu bringen.

1. Eingang der Kündigung

Da man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen muss. Ist die wichtigste Frage. Wann ist die Kündigung bei Ihnen eingegangen? Ist diese Frist verstrichen wird die Kündigung in aller Regel wirksam, ohne dass deren Gründe vom Arbeitsgericht noch geprüft würden.

2. Schriftform

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

3. Kündigungsfrist

Ist die Kündigungsfrist nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder nach § 622 BGB eingehalten worden?

4. Sonderkündigungsschutz?

Besteht ein Sonderkündigungsschutz zum Beispiel als Schwerbehinderter, Betriebsrat oder während des Mutterschutzes oder der Elternzeit?

5. Betriebsratsanhörung?

Besteht ein Betriebsrat? Ohne ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ist die Kündigung unwirksam.

6. Außerordentliche Kündigung

Liegt eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung vor? Bei einer außerordentlichen Kündigung kommt es nicht auf die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes an. Hier muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er einen so wichtigen Grund für die Beendigung hatte, dass er noch nicht mal die Kündigungsfrist einhalten konnte. Zudem müsste er die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis dieser Gründe erklärt haben. 

7. Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz?

Wie viele Arbeitnehmer arbeiten in Ihrem Betrieb und wie lange sind Sie dort beschäftigt? Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, braucht der Arbeitgeber überhaupt einen rechtfertigenden Grund für seine Kündigung. Wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, reicht die Einhaltung der Kündigungsfrist.

8. Kündigungsgründe

Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, ist eine wirksame Kündigung für den Arbeitgeber in vielen Fällen schwer. Er muss darlegen und beweisen, dass einer der oben genannten Gründe die Kündigung rechtfertigt. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber Ihnen einen Pflichtenverstoß beweisen. Zudem muss die Kündigung verhältnismäßig sein.

9. Weiterbeschäftigung oder hohe Abfindung?

Und die wichtigste und oft schwerste Frage zum Schluss: Was möchten Sie: Eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung? Entgegen einem weit verbreitetem Irrglauben, kann man in der Regel nicht direkt auf eine Abfindung klagen, sondern nur auf Weiterbeschäftigung.

Achtung!
3 Wochen Frist beachten.

Kostenlose Erstberatung!
0421/ 22410142

0
Kündigung 2018 (ca.)
0
Könnten eine Abfindung bekommen (ca.)
0
Kennen Ihr Recht nicht (ca.)